So einfach ist es!

Prüfen Sie die Verfügbarkeit

Bestellen Sie Ihr Kabelfernsehen

Genießen Sie Ihr TV-Programm

Sie wollen einfach
Ihr gewohntes Kabelfernsehen
weiterschauen?

Sie sind wahrscheinlich von Ihrem Hausverwalter bereits informiert worden: ​

Ab dem 1.7.2024 dürfen die Entgelte für Ihr Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten der Miete abgerechnet werden.​

Damit Sie auch ab Sommer 2024 ohne Versorgungslücke weiter Fernsehen über Ihren Kabelanschluss schauen können, ist jetzt ein Einzelvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber abzuschließen.

Am schnellsten ist das hier per Online-Buchung möglich. Nehmen Sie sich einfach wenige Minuten Zeit und bestellen Sie Ihr Kabelfernsehen.

Nach Ihrer Eingabe der Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung, teilen wir Ihnen mit, ob Sie bereits von uns versorgt werden können und Sie können online den Kabelanschluss sichern.

Ihr Kabelfernsehen – einfach gut!  Bewährt, sicher und einfach.

Bewährt

  • 1

    Attraktive Sendervielfalt

  • 2

    Hervorragende Bild- und
    Tonqualität

  • 3

    Zuverlässige und
    erprobte Technik

Sicher

  • 1

    Wetterunabhängigkeit

  • 2

    Unabhängig von der Internet-Verfügbarkeit

  • 3

    Keine Versorgungslücke bei rechtzeitiger Buchung

Einfach

  • 1

    Keine Zusatzgeräte nötig

  • 2

    Keine technischen Änderungen
    notwendig

  • 3

    In wenigen Minuten hier
    online buchbar

Sie haben Fragen?

Mit Ihrem Kabelanschluss können Sie sich das Bewährte und das Gewohnte ganz einfach erhalten.

Wen kann ich kontaktieren, falls ich weitere Fragen zu meinem Kabelfernsehanschluss habe?2024-06-14T12:54:44+02:00

Bitte prüfen Sie zunächst auf dieser Webseite unter „Jetzt TV buchen“, ob wir Ihre Wohnung mit Kabelfernsehen versorgen.
Sollte diese Prüfung erfolgreich sein, können Sie Ihr gewünschtes TV-Paket online buchen.

Haben Sie im Vorfeld noch Fragen, sprechen Sie uns bitte persönlich an.

Sie erreichen unsere Unternehmensgruppe per Mail unter info@mbg-kabel.de, telefonisch unter 0201 7265 99 10 oder postalisch unter Unternehmensgruppe mbg-Medienbeteiligungsgesellschaft mbH, Kundenservice, Am Lichtbogen 39, 45141 Essen.

Bin ich von der Umstellung der Kabelfernseh-Versorgung im Jahr 2024 betroffen?2024-06-14T12:57:06+02:00

Sollten bisher die Gebühren für die Kabelfernseh-Versorgung über Ihre Nebenkosten abgerechnet worden sein, sind Sie im Regelfall von der Umstellung betroffen, d. h. Sie müssen einen sog. Einzelnutzervertrag mit Ihrem Kabelnetzbetreiber abschließen. Sollte die Verfügbarkeitsprüfung Ihrer Wohnung auf dieser Webseite unter „Jetzt TV buchen“ erfolgreich sein, können Sie einen entsprechenden Vertrag mit uns abschließen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Kabelfernsehvertrag benötige. Was könnte passieren, wenn ich diesen nicht rechtzeitig bei meinem Kabelnetzbetreiber abschließe?2024-06-14T12:58:10+02:00

Frühestens zum 01.07.2024 können einzelne Anschlüsse von Ihrem Kabelnetzbetreiber abgeklemmt werden, sofern Sie keinen gültigen Einzelnutzervertrag abgeschlossen haben. Sie können dann TV nicht mehr auf die gewohnte Weise empfangen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Vertrag abschließen wollen, können zusätzliche Kosten für die Freischaltung für Sie entstehen.
Prüfen Sie daher rechtzeitig auf dieser Webseite unter „Jetzt TV buchen“, ob die Verfügbarkeitsabfrage erfolgreich ist. Dann können Sie einen Einzelnutzervertrag für TV und Rundfunk mit uns schließen.

Wann sollte ich den Kabelfernsehvertrag mit meinem Netzbetreiber abschließen?2024-06-14T12:59:06+02:00

Es ist ratsam, den Einzelnutzervertrag mit Ihrem Kabelfernsehversorger rechtzeitig abzuschließen, um nicht Gefahr zu laufen, von Abklemmmaßnahmen betroffen zu sein. Die Berechnung dieses Vertrags erfolgt frühestens nach dem Ende des bisherigen Sammelvertrags. So werden Doppelberechnungen vermieden.

Welche Vorteile hat die Umstellung des TV-Angebots für mich?2024-06-14T13:00:52+02:00

Nach der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und dem Ende der häufig damit verbundenen Sammelverträge im TV-Bereich haben Sie als Mieter die Wahlfreiheit hinsichtlich der künftigen Nutzung des Kabelfernsehangebots oder alternativer Produkte. Sie können also im Regelfall zwischen dem technisch unveränderten und somit unterbrechungsfrei zur Verfügung stehenden Kabelfernsehangebot oder alternativen Empfangswegen wählen. Sie finden die für Sie passenden Produkte nach einer Verfügbarkeitsprüfung Ihrer Wohnung unter „Jetzt TV buchen“ auf den darauffolgenden Seiten.

Die Verfügbarkeitsprüfung meiner Adresse war nicht erfolgreich. Was ist der Grund dafür?2024-06-14T13:01:44+02:00

Wir haben mit vielen Immobilienverwaltungen in Deutschland Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen, um landesweit ein entsprechendes Produktportfolio anbieten zu können. Sollte Ihre Verfügbarkeitsabfrage unter „Jetzt TV buchen“ nicht erfolgreich ausfallen, haben wir für Ihre Wohnung evtl. noch keine entsprechende Vereinbarung mit der Verwaltung oder den Eigentümer(innen) abgeschlossen. Wir bitten Sie in einem solchen Fall um eine kurze Mitteilung (bevorzugt per Mail an info@mbg-kabel.de), um die entsprechende Kontaktaufnahme vorzunehmen.

Ich habe bereits Internet- und/oder Telefonieverträge mit meinem Kabelfernsehanbieter abgeschlos-sen. Was passiert mit denen?2024-06-14T13:02:41+02:00

Die auf dieser Webseite umfangreich beschriebene Umstellung aufgrund des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs ab 01.07.2024 hat keinerlei Auswirkungen auf bestehende Internet- und/oder Telefonieverträge. Weiterführende Informationen zu diesen Verträgen können wir Ihnen allerdings nicht geben, da aus Datenschutzgründen keinerlei entsprechende Details vorliegen.

Muss ich am Tag der Umstellung auf meinen Einzelnutzervertrag anwesend sein?2024-06-14T13:03:28+02:00

Nein, technisch ist sichergestellt, dass es bei der Umstellung keine Änderungen gibt und somit eine Anwesenheit nicht erforderlich ist.

Muss ich an meinem Fernsehgerät Änderungen vornehmen oder einen Suchlauf starten?2024-06-14T13:04:18+02:00

Nein, bei der Umstellung auf einen Einzelnutzervertrag werden technisch keine Änderungen vorgenommen. Daher ist ein entsprechender Eingriff nicht notwendig.

Brauche ich einen anderen Fernseher oder ein Zusatzgerät?2024-06-14T13:05:15+02:00

Nein, für den Kabelfernseh-Empfang ist keine Änderung der bisherigen Geräte erforderlich.

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