Sollten bisher die Gebühren für die Kabelfernseh-Versorgung über Ihre Nebenkosten abgerechnet worden sein, sind Sie im Regelfall von der Umstellung betroffen, d. h. Sie müssen einen sog. Einzelnutzervertrag mit Ihrem Kabelnetzbetreiber abschließen. Sollte die Verfügbarkeitsprüfung Ihrer Wohnung auf dieser Webseite unter „Jetzt TV buchen“ erfolgreich sein, können Sie einen entsprechenden Vertrag mit uns abschließen.
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