Es ist ratsam, den Einzelnutzervertrag mit Ihrem Kabelfernsehversorger rechtzeitig abzuschließen, um nicht Gefahr zu laufen, von Abklemmmaßnahmen betroffen zu sein. Die Berechnung dieses Vertrags erfolgt frühestens nach dem Ende des bisherigen Sammelvertrags. So werden Doppelberechnungen vermieden.